Ihre Kanzlei. Mehr Mandanten. Mehr Provision. Mehr Wachstum. Mehr Expertise. Mehr Erfolg.

Ihre Mandanten fragen nach mehr Liquidität? Mit Grentis als Spezialist für Versorgungswerke haben Sie sofort die perfekte Lösung parat – ganz ohne eigenen Mehraufwand.

Vom Verwalter zum
strategischen Gestalter

Als konsequente Weiterentwicklung der klassischen Nettolohnoptimierung befähigt die Grentis GmbH moderne Steuerkanzleien dazu, sich als regionale Vorreiter der Gestaltungsberatung zu positionieren.

Wir bieten Ihnen eine rechtssichere und hochwirksame Gestaltungsarchitektur. Dabei verzahnen wir kostenoptimierte Vergütungsbausteine (§§ 3, 8, 22 und 40 EStG) mit der strategischen Implementierung unternehmenseigener, versicherungsfreier Versorgungswerke nach § 4d EStG.

§ 3 EStG § 8 EStG § 22 EStG § 40 EStG § 4d EStG
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Steuerberater als Verwalter Strategischer Partner

Was Sie mit dem
Grentis-Konzept gewinnen

Mandantenbindung & Wachstum
  • Exklusives Know-how: Heben Sie sich vom Standard ab.
  • Spürbarer Mehrwert: Monetäre Vorteile für Ihre Mandanten.
  • Alles im eigenen Haus: Sie bleiben alleiniger Ansprechpartner.
  • Starker Magnet: Innovatives Konzept für neue Mandate.
Fachliche Exzellenz
  • Wissensvorsprung: Spezialwissen für Ihre Kanzlei.
  • Immer up to date: Laufende Updates zur Rechtslage.
  • Gesunde Mandanten: Mehr Liquidität und Stabilität.
  • Clevere Problemlösung: Elegante Wege bei bilanziellen Altlasten.
Absolute Haftungssicherheit
  • Risiko-Transfer: Komplexe Themen einfach auslagern.
  • Geprüfte Sicherheit: 100 % rechtssicheres Management.
  • Pflichtbewusst: Beratungspflicht mühelos erfüllen.
  • Null Eigenhaftung: Voller Mehrwert ohne eigenes Risiko.
Maximale Entlastung
  • Kein Personalaufwand: High-End-Beratung ohne eigene Ressourcen.
  • Rundum-sorglos-Paket: Vollständiges Outsourcing genießen.
  • Eine zentrale Lösung: Verwaltung & Support komplett aus einer Hand.
  • Starkes Netzwerk: Zugriff auf Fachanwälte und Spezialisten.

In drei Schritten zur
strategischen Partnerschaft

01

Analyse der Ausgangslage

Wir prüfen die individuellen Rahmenbedingungen Ihrer Kanzlei und Ihrer Mandantenstruktur. Auf dieser Basis entwerfen wir die optimale Architektur für Ihr Grentis-Konzept.

02

Strategie-Vorstellung

In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen die konkreten Hebel und Mehrwerte auf. Wir klären alle rechtlichen und strategischen Details, bis Sie absolut handlungssicher sind.

03

Full-Service Umsetzung

Sobald Sie sich für den Start entscheiden, treten wir in Aktion. Wir übernehmen das Onboarding, begleiten die Kommunikation und steuern die komplette Abwicklung — ohne Ressourcen in Ihrer eigenen Kanzlei zu binden.

Häufige Fachfragen

Technische und rechtliche Antworten für Steuerberater, die tief einsteigen möchten.

Warum entfällt die Passivierungspflicht für Pensionsrückstellungen bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse?
Da die pauschaldotierte Unterstützungskasse ein mittelbarer Durchführungsweg ist, greift hier die Regelung des Art. 28 Abs. 1 EGHGB. Es besteht keine Passivierungspflicht für das Trägerunternehmen, wodurch die Bilanzstruktur des Mandanten unberührt bleibt. Lediglich bei Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellten Rechtsformen ist eine eventuelle Deckungslücke (Lastwert) im Anhang anzugeben.
Wie werden arbeitgeberfinanzierte Zusagen in der Lohnbuchhaltung erfasst?
Das Handling ist für Ihre Lohnabteilung äußerst ressourcenschonend: Nach der Zusage an den Mitarbeitenden finden unterjährig keinerlei monatliche Verbuchungen oder Erfassungen in der Lohn- oder Gehaltsbuchhaltung statt. Ebenso entfällt die laufende Buchung von Rückstellungen oder Schulden. Erst zum Jahresende erfolgt die Verbuchung als Personalaufwand in Höhe der tatsächlichen Dotierung. Ein etwaiger Lastwert ist gegebenenfalls im Anhang auszuweisen.
Wie ist die Entgeltumwandlung buchhalterisch zu behandeln?
In der Lohnabrechnung wird das Bruttogehalt für Zwecke der Versteuerung und sozialversicherungsrechtlichen Verbeitragung lediglich gekürzt. Der entscheidende Liquiditätsvorteil: Es entsteht unterjährig keine abzuführende Schuld, da der Umwandlungsbetrag im Unternehmen verbleibt und nicht an externe Versicherer fließt. Erst zum Jahresende erfolgt die Dotierung, die in ihrer Höhe regelmäßig von der summierten Entgeltumwandlung abweicht (höher oder niedriger ist).
Wie wird das Darlehen in der Bilanz erfasst?
Gibt die Unterstützungskasse die Dotierung sowie die anfallenden Zinsen in Form eines Darlehens an das Trägerunternehmen zurück (Innenfinanzierung), ist dieser Betrag in der Bilanz regulär als „sonstige Verbindlichkeit" zu erfassen.
Wie funktioniert die Verbuchung beim abgekürzten Zahlungsweg (Belegtausch)?
Der Belegtausch verhindert unnötige Liquiditätsabflüsse auf Mandantenseite. Anstatt die Dotierung physisch an die Unterstützungskasse zu überweisen und als Darlehen zurückzuerhalten, wird dieses Hin- und Zurücküberweisen abgekürzt. Es wird lediglich ein Darlehensvertrag in Höhe der gewünschten Dotierung unterzeichnet. Der Vorgang erfolgt rein belegmäßig ohne körperliche Zahlung.

Der einfache Buchungssatz in der Finanzbuchhaltung lautet: Personalaufwand an Darlehen (bzw. Verbindlichkeiten).
Noch offene Fragen zum
Grentis-Konzept?

Sparen Sie sich lange Recherchen. Lassen Sie uns in 15 Minuten unverbindlich klären, welche konkreten Mehrwerte wir für Ihre Kanzlei und Ihre Mandanten schaffen können.