Ihre Firma. Mehr Fachkräfte. Mehr Liquidität. Mehr Steuervorteile. Mehr Kapital. Mehr Wachstum.

Machen Sie Ihr Unternehmen zum Magneten für Top-Talente. Das Grentis-Konzept bindet Ihre besten Köpfe langfristig — und senkt gleichzeitig Ihre Lohnnebenkosten.

Wie funktioniert
das Konzept?

Anstatt die bAV-Beiträge Ihrer Mitarbeiter an externe Versicherer abzuführen, behalten Sie diese Gelder in Ihrem eigenen Unternehmen. Drei Mechanismen greifen dabei perfekt ineinander:

  • Volle Liquidität: Die monatlichen Altersvorsorge-Beiträge fließen nicht ab, sondern bleiben als frei verfügbares Kapital direkt in Ihrer Firma.
  • Steuerliche Vorteile: Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die einbehaltenen bAV-Beiträge teilweise steuerlich geltend zu machen.
  • Finanzielle Freiheit: Nutzen Sie das bAV-Kapital für eine zu 100 % bankenunabhängige Innenfinanzierung – oder legen Sie die gewonnene Liquidität lukrativ für Ihr Unternehmen an.
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Das Konzept
Rechtssicheres System

Zwei starke Hebel.
Ein rechtssicheres System.

Wir kombinieren zwei wirtschaftliche Hebel absolut rechtssicher miteinander:

  • Intelligente Vergütung: Bausteine der kostenoptimierten Lohnerhöhung gemäß Steuerrecht.
  • Interne Versorgung: Ihr eigenes, zu 100 % versicherungsfreies Versorgungswerk.
§ 3 EStG § 8 EStG § 22 EStG § 40 EStG § 4d EStG
pdUK im Detail verstehen

Strategische Vorteile für
Ihr Unternehmen

Sofortige Liquiditätssicherung

Statt Gelder ungenutzt an das Finanzamt, die Sozialkassen oder externe Stellen abfließen zu lassen, behalten Sie diese durch das Grentis-Konzept im eigenen Haus. Diese Mittel stehen Ihnen fortan als völlig freie Liquidität zur uneingeschränkten Verfügung.

Langfristige Mitarbeiterbindung

Machen Sie sich als Arbeitgeber unwiderstehlich. Mit exklusiven, zu 100 % arbeitgeberfinanzierten Benefit-Systemen – wie einer Rente zum Nulltarif oder innovativen Gesundheits- und Mobilitätskonzepten – steigern Sie Ihre Attraktivität massiv.

Absolute Bilanzneutralität

Profitieren Sie von maximaler Flexibilität ohne bilanzielle Nachteile. Da die Verpflichtungen in einem steuerlich abgetrennten Sondervermögen abgebildet werden, gilt für Sie als Trägerunternehmen ein handelsrechtliches Bilanzierungswahlrecht sowie ein steuerliches Bilanzierungsverbot. Ihre Bilanz bleibt sauber.

Wahre Bankenunabhängigkeit

Befreien Sie sich von externen Kreditgebern. Durch die Umsetzung des Grentis-Konzepts steigern Sie Ihre eigene Innenfinanzierungskraft drastisch. So können Sie zukünftige Investitionen völlig bankenunabhängig und aus eigener Kraft vorantreiben.

Vorteile für Ihre Mitarbeiter

Benefits, die
wirklich ankommen.

100 % arbeitgeberfinanziert — kein Eigenaufwand für Ihre Belegschaft.

Spürbar mehr Bares
Direkt mehr Netto auf dem Konto für finanzielle Freiräume im Alltag.
Privatpatientenstatus
Erstklassige medizinische Versorgung auf Privatpatienten-Niveau.
Nachhaltige Mobilität
E-Bike oder E-Scooter — voll finanziert für den entspannten Arbeitsweg.
Sorgenfreier Ruhestand
Attraktive Kapitalauszahlung zum Renteneintritt als sicherer Zukunftsbaustein.

Ihr Weg zum Grentis-Konzept

01

Analyse & Fahrplan

Alles beginnt mit Ihrer kostenfreien Potenzialanalyse. Wir berechnen transparent die finanziellen Effekte des Grentis-Konzepts für Ihr Unternehmen. Anschließend definieren wir gemeinsam Ihre Ziele und erstellen einen klaren Fahrplan mit festem Zeitrahmen.

02

Strategie & Team-Onboarding

In einem persönlichen Strategiegespräch passen wir das Konzept exakt an Ihre Anforderungen an. Um Ihre Belegschaft von Beginn an zu begeistern, organisieren wir eine professionelle Mitarbeiterveranstaltung, stellen die Benefits vor und klären alle Fragen.

03

Rollout & Digitale Begleitung

Wir richten alle erforderlichen Systeme für Sie ein und begleiten den offiziellen Startschuss. Über unsere digitale Beratungsplattform und die innovative Mitarbeiter-App verwalten Sie und Ihr Team alle Updates bequem per Klick.

Häufige Fragen

Transparente Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Grentis-Konzept für Unternehmen.

Wie läuft der Prozess der Rentenzahlung ab?
Im Grentis-Konzept empfehlen wir anstelle von lebenslangen Leibrenten eine einmalige Kapitalabfindungszahlung. Der große Vorteil für Sie als Unternehmer: Unkalkulierbare Risiken wie Langlebigkeit oder steigende Verwaltungskosten entfallen komplett. Der Prozess ist klar geregelt: Bei Renteneintritt muss der Mitarbeiter aktiv seinen Rentenbescheid sowie die Versorgungszusage bei Ihnen vorlegen (Holschuld), um die Auszahlung zu erhalten. Holt der Mitarbeiter sein Kapital nicht ab, fließt der Betrag als außerordentlicher Ertrag in Ihr Unternehmen zurück.
Was passiert bei einem Konkurs meiner Firma?
Die Beiträge Ihrer Belegschaft im unternehmenseigenen Versorgungswerk sind zu 100 % insolvenzgeschützt. Dies wird im Durchführungsweg der pauschaldotierten Unterstützungskasse (§ 4d EStG) rechtssicher über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgedeckt, an den Sie pro teilnehmendem Mitarbeiter einen jährlichen Pflichtbeitrag abführen. Im Falle einer Insolvenz zahlt der PSVaG die bis dahin erdienten Ansprüche (sog. Bruchteilsansprüche) zuverlässig an Ihre Belegschaft aus.
Welche Kosten entstehen und wann ist der Break-Even zu erwarten?
Die impliziten Kosten des Systems (wie das einmalige Einrichtungshonorar und laufende Verwaltungskosten) sind vollständig erfolgsabhängig. Das bedeutet: Es fallen lediglich Kosten für die Mitarbeiter an, die tatsächlich am System teilnehmen. Sämtliche Kosten sowie der exakte Break-Even-Zeitpunkt werden transparent in Ihrer individuellen Potenzialanalyse ausgewiesen, die wir Ihnen vor Vertragsabschluss präsentieren.
Was passiert beim Tod eines Mitarbeiters?
Im Todesfall werden die angesparten Beiträge an den Ehepartner des verstorbenen Mitarbeiters ausgezahlt. Bei ledigen Mitarbeitern fließt das Guthaben an deren Kinder, sofern diese noch Anspruch auf Kindergeld haben. Besteht kein Kindergeldanspruch mehr, sieht der Gesetzgeber lediglich die Auszahlung eines Sterbegelds von maximal 8.000 EUR vor. Alle darüber hinausgehenden Beträge verbleiben als außerordentlicher Ertrag (sog. Fluktuationsgewinn) im Trägerunternehmen.
Wer haftet in der betrieblichen Altersvorsorge?
In der betrieblichen Altersvorsorge haftet grundsätzlich der Arbeitgeber. Da der Arbeitgeber die Zusage an den Mitarbeiter erteilt, trägt er auch die Haftung dafür. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge handelt.
Ist eine Versorgungsordnung auch für kleine Unternehmen relevant?
Ja, eine Versorgungsordnung ist in jedem Unternehmen – unabhängig von der Größe – essenziell. Sie regelt rechtssicher alle „Spielregeln" für typische Situationen wie ein vorzeitiges Ausscheiden oder langfristige Krankheiten. Solche Fälle treten auch in kleinsten Betrieben auf und sollten von Beginn an professionell geregelt sein.
Gilt die Haftung für betriebliche Altersvorsorge auch bei Erwerb eines Geschäftsbetriebs?
Ja, beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs gehen die Verpflichtungen der betrieblichen Altersvorsorge gemäß § 613a BGB automatisch auf den Erwerber über. Eine Ausnahme besteht lediglich beim Erwerb von Geschäftsanteilen (KG, GmbH oder Aktien). Bei einem klassischen Betriebsübergang übernehmen Sie als Käufer somit automatisch die bestehenden Zusagen und Haftungsrisiken.
Wie hoch ist die Verzinsung bei der Rente zum Nulltarif?
Wir empfehlen grundsätzlich ein attraktives Zinsversprechen von 2 % p.a. an die Belegschaft. Das ist achtmal höher als das maximale Zinsversprechen herkömmlicher Versicherungsmodelle (0,25 %) und dementsprechend attraktiv für Ihre Mitarbeiter. Sie sind bei der Wahl des Zinsversprechens jedoch völlig frei und können mehr oder weniger anbieten. Zu beachten ist dabei lediglich, dass die Höhe des Zinsversprechens den Ausfinanzierungszinssatz Ihres Versorgungswerks beeinflusst.

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